Förderung von rechts- und staatswissenschaftlichen Arbeiten zu einer Verfassungslehre der WirtschaftDieser Stiftungszweck war ein Anliegen von Dr. Herbert W. Köhler, der aus seinen beruflichen Erfahrungen resultierte. Antragsberechtigt sind die 40 juristischen Fakultäten an deutschen Universitäten.
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